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Gehaltskomponenten und Gehaltszusammensetzung
Das Gehalt ist die Vergütung des Arbeitgebers für die erbrachte Arbeitsleistung. In der Regel wird dieses Arbeitsentgelt bei Angestellten monatlich in gleicher Höhe, unabhängig von der Anzahl der Urlaubs- und Feiertage als fixes Grundgehalt ausbezahlt. Die Höhe des Gehalts wird entweder vom Arbeitgeber selbst festgelegt oder nach Tarifvertrag geregelt. Dieses Vergütungsmodell beinhaltet zusätzlich eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall mit der Dauer von bis zu sechs Wochen. Im Anschluss daran erfolgt eine Entgeltersatzleistung von der Krankenkasse in Höhe von 70% des aktuellen Bruttolohns.
Sonderzahlungen
Neben diesem Grundgehalt bieten viele Unternehmer Ihren Angestellten weitere finanzielle Anreize in Form von sogenannten Sonderzahlungen zur zusätzlichen Motivation erfolgreicher Mitarbeiter.
Beispiele für Sonderzahlungen
- Weihnachtsgeld
- Urlaubsgeld
- Betriebliche Altersvorsorge
- Boni als Gewinnbeteiligungen
- Umsatzorientiere Prämien
Weitere Sonderleistungen
Private Nutzung von Dienstwagen, Tankgutscheine oder die Übernahme von Weiterbildungsmaßnahmen und Fortbildungskosten können ebenfalls Gegenstand der Gehaltsverhandlungen sein. Diese sogenannten geldwerten Vorteile können sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile mit sich bringen Allerdings sind hier Höchstsätze für steuerliche Freibeträge zu beachten.
Beispiele für weitere Sonderleistungen
- Überlassung des Dienstwagens für private Zwecke
- Verpflegungsgutscheine
- Zuschuss zur Wohnung
- Übernahme von Weiterbildungskosten
- Zuschuss zu Kinderbetreuungskosten
Ermittlungen der durchschnittlichen monatlichen Arbeitszeit/ Stundenlohns
Diese Stundenzahl muss dann nur noch auf den Lohn bezogen werden.
Mindestlohn
2015 wurde in Deutschland ein verbindlicher, branchenübergreifender Mindestlohn eingeführt. Dieser wird regelmäßig alle zwei Jahre durch die Mindestlohn-Kommission ohne politische Einflüsse neu festgelegt. Er gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer mit einigen Ausnahmen.
Abgesehen von den Ausnahmen darf in Deutschland ab dem 01.09.2019 in keiner Branche mehr der gesetzliche Mindestlohn unterschritten werden.
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