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Praktikum – Welche Auswahlmöglichkeiten gibt es?
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde im vorliegenden Text das generische Maskulinum gewählt, dessen ungeachtet sind alle Geschlechter in gleicher Weise gemeint.
Wahlmöglichkeiten?
Praktika sind als Teil der tierärztlichen Ausbildung verpflichtend vorgeschrieben, Umfang, Inhalt und Zeitpunkte geben die Verordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten (TAppV) sowie die gültigen Prüfungs- und Studienordnungen vor. Die Wahl des Ausbildungsbetriebs dagegen hat jeder Student selbst in der Hand, hier gibt es Gestaltungsspielraum im sonst so verschulten Unialltag. Gerade im großen Praktikum ist jetzt mit der TAppV die Möglichkeit gegeben bis zu 4 verschiedene Ausbildungsbetriebe kennen zu lernen.
Unternehmenskultur?
Neben dem fachlichen Input lernt man, meist gar nicht bewusst wahrgenommen, die unterschiedlichen Betriebsstrukturen und Unternehmenskulturen kennen. Wie groß ist der Betrieb, wie viele Entscheider sind eingebunden, gibt es klare hierarchische Strukturen, wie wird fachliche Expertise weitergegeben und ausgetauscht, welche Werte werden gegenüber Kollegen/ Kunden und Patienten gelebt? Gerade diese im ersten Augenblick als sekundär gewerteten Rahmenbedingungen habe sehr häufig starken Einfluss auf den Ablauf, den Lernerfolg und das Wohlbefinden während eines Praktikums und im späteren Berufsleben.
Betriebsstruktur?
Die individuellen, meist typische Organisationsstrukturen haben großen Einfluss auf die Ablauforganisation eines Betriebs und die täglichen Arbeitsprozesse, die sich aus diesen Strukturen ableiten.
Größere Kliniken und Betriebe
- Nicht immer vom Eigentümer geführt, ggf. Praxismanager, Personalverantwortliche
- möglicherweise im Verbund organisiert
- eventuell Teile der Betriebsführung von externen Stellen ausgeführt
- Werte/ Unternehmenskultur und Leitbilder von der jeweiligen Umsetzung vieler Einzelpersonen abhängig
- hierarchische Strukturen
- ggf. längere Entscheidungsprozesse
- größere Teams mit klaren, häufig eingegrenzten Verantwortungsbereichen
- meist hoher Spezialisierungsgrad des einzelnen Arbeitnehmers
Kleinere Praxen/ Klinkeinheiten
- sehr häufig vom Inhaber selbst geführt
- Praxisführung/ Praxismanagement individuell/ authentisch, den Bedürfnissen angepasst
- Werte/ Unternehmenskultur und Leitbilder werden durch wenige Personen geprägt
- flache Hierarchien
- Kurze Entscheidungsprozesse
- Kleinere Teams mit häufig sehr vielfältigem Aufgabengebiet
- Meist geringerer Spezialisierungsgrad bei breitgefächertem Aufgabengebiet
Großes Praktikum/ 2. Abschnitt
Dieses Praktikum sieht nach TAppV §57 ff die Möglichkeit vor, insgesamt 4 verschiedene Einrichtungen kennen zu lernen. Hier wird der Begriff kurativ weiter gefasst, neben reinen Klinik- bzw. Praxisbetrieben können zusätzlich maximal 8 der 16 Wochen dazu genutzt werden auch weitere Institutionen der Universität, einer Forschungseinrichtung, in der Veterinärverwaltung, in Veterinäruntersuchungsämtern, in zoologischen Gärten oder der pharmazeutischen Industrie näher kennen zu lernen (TAppV § 60). Diese Erweiterung im Lehrplan ist besonders geeignet interessante Einblicke in weitere veterinärmedizinische Fachgebiete und andere Betriebsstrukturen zu erhalten. Die DVG führt auf Ihrer Homepage eine Liste der Institutionen und Betriebe, die als Praktikumsbetrieb in Frage kommen.
https://www.dvg.net/studiumberuf/praktikumsstellen/
Sehr viele Unternehmen der Tiergesundheitsindustrie freuen sich über Initiativbewerbungen von Praktikanten Ansprechpartner sind hier meist die Personalfachkräfte.
Praktikum & Berufseinstieg
Ein Praktikum bietet die Chance in kurzer Zeit, authentische Einblicke in ein Unternehmen zu erhalten und eigene Kontakte zu knüpfen. Nicht selten gehen junge Anfangsassistenten gerne in Kliniken und Praxen, die sie bereits aus Ihrer Zeit im Praktikum kennen und schätzen gelernt haben. Das Praktikum als Chance für den Berufseinstieg ist in anderen Studienfächern bereits sehr weit verbreitet. Während das kleine Praktikum vielleicht noch der Schwerpunktfindung innerhalb der Tierarten gelten kann, sollte man beim „großen Praktikum“ vielleicht auch schon diese weiterführenden Gedanken mit einfließen lassen. Gibt es eine Region oder eine Spezialisierung in der man später tierärztlich tätig werden möchte? Dann bietet dieses Praktikum die Möglichkeiten sich gezielt nach geeigneten Aus- und Weiterbildungsstätten umzusehen.
Tierärztliche Qualitätsstandards
Um den Qualitätsstandard für tierärztliche Ausbildungspraxen und Kliniken und die geforderten Mindestanforderungen der TAppV weiter zu differenzieren, hat der Bund der praktizierenden Tierärzte e.V. (bpt) gemeinsam mit den Ausbildungsstätten und Studentenvertretern im Rahmen des Bielefelder Gesprächskreises ein erstes Qualitätssiegel „Tierärztliche Ausbildungspraxis“ entwickelt. Um dieses Siegel zu erhalten, müssen die beteiligten Ausbildungsbetriebe bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Die Ausbildungspraxen haben sich zu diesen gemeinsamen bpt- Mindeststandards verpflichtet, um die Qualität der Ausbildung im Praktikum zu erhöhen und den Wissenszuwachs junger Kollegen aktiv zu fördern. Weitere Informationen und die Liste der tierärztlichen Ausbildungspraxen und sind auf der Homepage des bpt ersichtlich.
https://www.tieraerzteverband.de/bpt/Inhaber/vet-stellenboerse.php?navid=897717897717
Wissenswertes
Jede Universität evaluiert die durchgeführten Praktika. Diese Unterlagen sind sehr häufig einsehbar, Termine zur Einsicht und ggf. Auflagen bzgl. Datenschutz müssen in den einzelnen Studiendekanaten erfragt werden. Fachschaften, Studiendekanate und Tutoren sowie diverse Studienführer bieten weitere unispezifische Einblicke und Informationen. Z.T. existieren noch Praktika Ordner, in denen Praktikanten, vorheriger Jahrgänge Ihre Erfahrungen und Kontakte für folgende Semester hinterlegt haben.
Auslandspraktika
Selten kann man leichter mehr Einblicke in fremde Länder, andere Tierarten, deren Behandlungsmethoden und in andere Kulturen erhalten, als während eines Auslandspraktikums. Informationen, Kontakte und Stipendien gibt es durch die Studienbüros der Universitäten, beim DAAD oder auf der Homepage des europäischen Förderprogramms ERASMUS.
Praktikum Schlacht und Zerlege Betriebe / Schlachthofliste
Der Bundesverband der Veterinärmedizinstudierenden in Deutschland e.V. (BVVD) führt eine Liste der Betriebe/ Behörden und deren Ansprechpartnern, die die Anforderungen der TAppV für die praktische Ausbildung im Bereich der Schlachttier- und Fleischuntersuchung erfüllen. Damit die wirklich sinnvolle Darstellung dieser Informationen die maximale Reichweite erhalten kann, wäre es im Sinne aller Studierenden die gemeinsame Liste zu pflegen und den bvvd zu unterstützen.
https://www.bvvd.de/schlachthofkarte/
Versicherung & Bezahlung
Krankenversicherung
Als Student ist man grundsätzlich in Deutschland krankenversichert. Vor Antritt eines (Pflicht)Praktikums sollte man in jedem Fall kurz bei der Krankenkasse abklären, ob das jeweilige Vorhaben (Ausland EU/ nicht EU-Staaten) im Versicherungsschutz mit abgedeckt ist, oder ggf. Ergänzungen notwendig sind.
Unfallversicherung
Kraft Gesetzes ist man als Student/ Promotionsstudent einer staatlich anerkannten Universität, Hochschule oder Fachhochschule grundsätzlich unfallversichert, für alle Tätigkeiten die in unmittelbarer zeitlicher und räumlicher Verbindung zur Hochschule und deren Einrichtungen stehen. Praktika außerhalb der universitären Einrichtungen sind meist über den Versicherungsträger des Arbeitgebers/ der Praktikumsbetriebs abgedeckt, dies sollte vor Beginn im Detail abgeklärt werden. Ein zusätzlicher Unfallschutz gerade bei Auslandspraktika wird dringend angeraten. Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Deutschen gesetzlichen Unfallversicherung oder den zuständigen Landesversicherungsanstalten.
Haftpflichtversicherung
Falls der Ausbildungsbetrieb keine Haftpflichtversicherung für Praktikanten zur Verfügung stellt, muss die Haftpflichtversicherung vom Praktikanten für diesen Zeitraum selbst abgedeckt werden.
Bezahlung
Hier wird unterschieden, handelt es sich um ein Pflichtpraktikum, so besteht laut Gesetzgeber kein Anspruch auf Gehalt im Praktikum. Es gelten alle Praktika als Pflichtpraktika, die im Rahmen des Lehr- bzw. Studienplans und der Ausbildung vorgeschrieben sind und zum Erhalt des Abschlusses absolviert werden müssen. Wird der Zeitraum der Vertragsdauer von drei Monaten überschritten, muss der Ausbildungsbeitrieb und Arbeitgeber dem Praktikanten den gesetzlichen Mindestlohn bezahlen, dies gilt rückwirkend ab dem ersten Monat der Beschäftigung.
Bezahlung und andere Sachbezüge, wie etwa Unterbringung und/ oder freie Verpflegung sind daher bei Pflichtpraktika immer Einzelvereinbarungen zwischen dem Ausbildungsbetrieb und dem Praktikanten.
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